Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Werk DER BEAT DEINES LEBENS. Für die Aufführung des Werkes gelten nachfolgende Aufführungsrechte. Sollten Sie an irgendeiner Stelle Fragen haben, könnten Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.
Unterscheidung szenische oder konzertante Aufführung
Szenische Aufführung – Großes Recht
Wenn Sie unser Werk szenisch, d.h. mit gesprochenen Dialogen, Schauspiel und Gestik, als Musical aufführen, benötigen Sie eine Aufführungserlaubnis vom Verlag.
Eine Genehmigung durch die GEMA ist für szenische Aufführungen nicht möglich. Die Aufführung muss deshalb nicht bei der GEMA angemeldet werden.
Konzertante Aufführung — Kleines Recht
Wenn Sie die Lieder im Rahmen eines Konzerts aufführen, müssen Sie das Konzertprogramm bei der GEMA anmelden.
Dies gilt auch, wenn Sie als Schule (meist über den Schulträger) über einen GEMA-Pauschalvertrag verfügen.
Informationen über Tarife finden Sie unter folgenden Links:
Zur einfachen Anmeldung stellen wir Ihnen die Setlist als Excel-Datei zur Verfügung. Sie können diese während der Anmeldung dann ganz einfach importieren.
Erwerb der Aufführungserlaubnis für szenische Aufführungen
Voraussetzung für den Erwerb der Aufführungserlaubnis ist der Erwerb eines Aufführungspakets mit mindestens einer Gesamtausgabe, 15 Schüler:innenausgaben, der Musik mit Songs und Playbacks und 5 Plakaten. Bereits im Vorfeld erworbene Materialien können hierbei angerechnet werden.
Schulen, Musikschulen, gemeinnützige Vereine und andere nichtkommerzielle Amateur-Theater, bei denen keine:r der ausübenden Künstler:innen eine besondere Vergütung erhält, können die Aufführungserlaubnis im Shop für 85,- € erwerben. Die digitale Bestätigung ist hierbei Ihr Beleg, dass Sie die Aufführung ordnungsgemäß bei uns angemeldet haben, weitere Verträge sind nicht erforderlich.
Die Aufführungserlaubnis gilt für bis zu zwei Aufführungen mit je maximal 300 Besucher:innen. Die zweite Aufführung muss innerhalb von vier Wochen nach der ersten Aufführung erfolgen und von derselben Gruppe aufgeführt werden. Für weitere Aufführungen muss jeweils eine neue Aufführungserlaubnis erworben werden.
Für professionelle Theater- und Musicalproduktionen und andere kommerzielle Aufführungen oder bei mehr als 300 Besucher:innen pro Vorstellung wird eine individuelle Lizenzvereinbarung mit dem Verlag geschlossen. Die Gebühr für die Aufführungserlaubnis beträgt hierbei 10% der Gesamteinnahmen (Eintrittsgelder, Spenden, Sponsoring, etc.), mindestens jedoch 85,- € pro Aufführung.
Für den Erwerb der Aufführungserlaubnis sind folgende Angaben notwendig:
- Name und Anschrift der aufführenden Organisation
- Name Verantwortliche:r mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Datum der Aufführung(en)
- Veranstaltungsort mit Adresse
- Anzahl Besuchende (maximal)
- Eintrittspreise
- Bestellnummer Aufführungspaket und Aufführungserlaubnis.
Die Aufführungserlaubnis muss mindestens 14 Tage vor der ersten Aufführung erworben werden. Die Aufführungserlaubnis gilt nur dann als erteilt, wenn wir Ihnen dies schriftlich bestätigen. Eine Rückerstattung der Gebühren für die Aufführungserlaubnis ist nicht möglich. Die Aufführungserlaubnis kann einmalig auf einen anderen Aufführungstermin übertragen werden, der maximal 12 Monaten nach dem ursprünglichen Aufführungstermin liegen darf. Für Aufführungen ohne Aufführungserlaubnis wird die Gebühr verdreifacht. Bei Nichterwerb des Aufführungspaketes (siehe oben) werden die doppelten Kosten für das Paket berechnet.
Pflichtangaben und Änderungen
Bei allen Ankündigungen sowie im Programmheft oder -blatt sind folgende Pflichtangaben zu nennen:
- Unveränderter Name des Stücks:
DER BEAT DEINES LEBENS - Name der Autor:innen:
Florian Beutenmüller, Carolin Beutenmüller und Isabelle Beutenmüller
oder Florian, Carolin und Isabelle Beutenmüller - Webseite:
www.der-beat-deines-lebens.de
Veränderungen an Texten oder der Musik ist nur gestattet, sofern dies organisatorisch notwendig ist (z. B. Anpassung an Anzahl der Darsteller:innen, Anpassung an Gegebenheiten der Bühne) und den Gesamtcharakter des Stückes nicht verändert. Umfangreiche Kürzungen und weitergehende Änderungen müssen mit dem Verlag schriftlich abgesprochen werden.
Erlaubnis zur Aufnahme
Gerne gestatten wir Ihnen, die Aufführung zu filmen oder den Gesang aufzunehmen. Alle hergestellten Kopien von CDs/DVDs oder anderer digitaler Veröffentlichungen müssen der GEMA gemeldet werden, sofern es sich nicht um sogenannte „Privatkopien“ im Sinne des §53 Urheberrechtsgesetz handelt und diese nur den Darsteller:innen und sonstigen Mitwirkenden unentgeltlich zugänglich gemacht werden (max. 50 Kopien).
Beachten Sie bitte auch, die Erlaubnis der Kinder bzw. deren Eltern einzuholen über die Anfertigung von Bild- bzw. Tonaufnahmen und deren Verbreitung.